Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.01.2022 - 14 MN 79/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,88
OVG Niedersachsen, 10.01.2022 - 14 MN 79/22 (https://dejure.org/2022,88)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.01.2022 - 14 MN 79/22 (https://dejure.org/2022,88)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2022 - 14 MN 79/22 (https://dejure.org/2022,88)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,88) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schließung von Shisha-Bars nach Weihnachten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2021 - 13 MN 478/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die coronabedingte Weihnachts- und Neujahrsuhe im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2022 - 14 MN 79/22
    Der bis zum 31. Dezember 2021 für das Infektionsschutzrecht zuständige 13. Senat des beschließenden Gerichts hat mit Beschluss vom 21. Dezember 2021 (- 13 MN 478/21 -, juris) eine vorläufige Außervollzugsetzung der Regelungen über die sogenannte Weihnachts- und Neujahrsruhe abgelehnt.

    Auf die Erwägungen des beschließenden Gerichts in dem oben genannten Beschluss vom 21. Dezember 2021 (- 13 MN 478/21 -, juris) zur Legitimität der verfolgten Ziele sowie zur Eignung und Erforderlichkeit der streitgegenständlichen Infektionsschutzmaßnahmen wird verwiesen; sie gelten hier entsprechend.

    Soweit sich die Antragstellerin auf zur Verfügung stehende mildere Mittel beruft, hat der 13. Senat des beschließenden Gerichts in seinem Beschluss vom 21. Dezember 2021 (- 13 MN 478/21 -, juris Rn. 55) die Erforderlichkeit der Maßnahme zu Recht mit Blick darauf bejaht, dass der mit der Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars für den Kunden- und Besucherverkehr durch § 3 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung verbundene vollständige Entfall der Infektionsrisiken durch die Anwendung bloßer Zugangsbeschränkungen ersichtlich nicht erreicht werde, so dass diese nicht als gleich effektiv angesehen werden können.

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2022 - 14 MN 79/22
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2012 - 1 BvL 16/11 -, BVerfGE 132, 179, 188 - juris Rn. 30; Beschl. v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07, BVerfGE 129, 49, 69 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21.7.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, BVerfGE 126, 400, 416 - juris Rn. 79).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2022 - 14 MN 79/22
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240, 252 - juris Rn. 40; Beschl. v. 15.7.1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, BVerfGE 98, 365, 385 - juris Rn. 63).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2022 - 14 MN 79/22
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2012 - 1 BvL 16/11 -, BVerfGE 132, 179, 188 - juris Rn. 30; Beschl. v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07, BVerfGE 129, 49, 69 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21.7.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, BVerfGE 126, 400, 416 - juris Rn. 79).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2022 - 14 MN 79/22
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2012 - 1 BvL 16/11 -, BVerfGE 132, 179, 188 - juris Rn. 30; Beschl. v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07, BVerfGE 129, 49, 69 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21.7.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, BVerfGE 126, 400, 416 - juris Rn. 79).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2022 - 14 MN 79/22
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240, 252 - juris Rn. 40; Beschl. v. 15.7.1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, BVerfGE 98, 365, 385 - juris Rn. 63).
  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2022 - 14 MN 79/22
    Auch kann die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht eingefordert werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.3.2020 - 5 Bs 48/20 -, juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2022 - 14 MN 79/22
    Hiernach sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde weniger streng (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.4.2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2022 - 14 MN 79/22
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2020 - 13 MN 63/20

    Abstandsgebot; Adressatenkreis; Autowaschanlage; Corona; Ermessen; Gefahr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2022 - 14 MN 79/22
    Vielmehr sind auch alle sonstigen relevanten Belange zu berücksichtigen, etwa die Auswirkungen der Ge- und Verbote für die betroffenen Unternehmen und Dritte und auch öffentliche Interessen an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten (vgl. Senatsbeschl. v. 14.4.2020 - 13 MN 63/20 -, juris Rn. 62).
  • OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19

    Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss

  • OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21

    7-Tage-Inzidenz; Berufsausübungsfreiheit; Club; Diskothek; Inzidenzwert;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19

    Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2021 - 13 MN 378/21

    7-Tage-Inzidenz; Betriebsbeschränkung; Club; Corona; Disko; Hospitalisierung;

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2022 - 14 MN 129/22

    Corona; Corona-Pandemie; Coronavirus; COVID-19; Omikron-Variante; Shisha-Bar

    Auf die Erwägungen des beschließenden Gerichts in dem Beschluss vom 21. Dezember 2021 (-13 MN 478/21-) sowie in dem Beschluss vom 10.01.2022 (-14 MN 79/22-) wird hingewiesen.

    Dieser Einschätzung und den ihr zugrundeliegenden Erwägungen schließt sich der 14. Senat nach unabhängiger Überprüfung der Sach- und Rechtslage und unter Abwägung sämtlicher für und gegen eine Aussetzung der Vollziehung sprechenden Argumente vollumfänglich an und verweist wegen der Einzelheiten darauf (vgl. bereits Nds. OVG, Beschl. v. 10.1.2022 - 14 MN 79/22 -, juris Rn. 7).

    b) Der erkennende Senat hat zudem mit Beschluss vom 10. Januar 2022 (- 14 MN 79/22 -, juris) auch die Verlängerung der sogenannten Weihnachts- und Neujahrsruhe bis zum Ablauf des 15. Januar 2022, jedenfalls soweit sie die Schließung von Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen zur Folge hatte, als voraussichtlich rechtmäßig erachtet.

    Gleiches gilt für die ergänzenden Ausführungen des Senats im Beschluss vom 10. Januar 2022 über die erste Verlängerung der "Weihnachts- und Neujahrsruhe" (- 14 MN 79/22 -, juris Rn. 10).

    (vgl. bereits Nds. OVG, Beschl. v. 10. Januar 2022 - 14 MN 79/22 -, juris Rn. 11).

    Der Senat hat zudem keinen vernünftigen Zweifel daran, dass das Geschehen auch in Shisha-Bars - wie auch in Bars und Diskotheken - besonders infektionsrelevant ist (vgl. hierzu bereits Nds. OVG, Beschl. v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn. 33 u. v. 7.9.2021 - 13 MN 378/21 -, juris Rn. 49 ff.; zuletzt: Nds. OVG, Beschl. v. 10.1.2022 - 14 MN 79/22 -, juris Rn. 13).

    " Diesen Erwägungen schließt sich der Senat an (vgl. bereits Nds. OVG, Beschl. v. 10.1.2022 - 14 MN 79/22 -, juris Rn. 13).

    (vgl. zuletzt Nds. OVG, Beschl. v. 10. Januar 2022 - 14 MN 79/22 -, juris Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2022 - 14 MN 139/22

    Keine Außervollzugsetzung der Regelung über die Corona-Warnstufen und die

    aa) Zur Begründung verweist der Senat zunächst auf den Beschluss des bis zum 31. Dezember 2021 für das Infektionsschutzrecht zuständigen 13. Senats des beschließenden Gerichts vom 21. Dezember 2021 (- 13 MN 478/21 -, juris) sowie die Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 2022 (- 14 MN 79/22 -) und vom 24. Januar 2022 (- 14 MN 129/22 -, beide in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht